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Datum: 13. April 2026
Lesezeit: 1 min
Kategorie: Dies & Das

Der Rat der Stadt Lippstadt hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 neue Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer beschlossen.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt 535 Prozent

Ab dem Jahr 2026 gilt für die Grundsteuer B wieder ein einheitlicher Hebesatz von 535 Prozent, der für Wohn- und auch für Nichtwohngrundstücke gilt.

Bescheide werden ab 13. April 2026 verschickt

Die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2026 werden spätestens ab Beginn der Kalnederwoche 16 versendet.

Die Beträge werden zum 15. Mai 2026 fällig

Der zu entrichtende Jahresbetrag für Steuern und Gebühren wird auf die verbleibenden Fälligkeiten 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 gleichmäßig aufgeteilt.

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 450 Prozent

Für die Gewerbesteuer wurde ebenfalls ein neuer Hebesatz beschlossen: Ab 2026 beträgt dieser 450 Prozent.

Gewerbesteuerpflichtige, die zur Zahlung von Vorauszahlungen verpflichtet sind, erhalten zeitnah einen neuen Gewerbesteuerbescheid.

Für 2026 gelten drei Zahlungs-Termine

Auch hier wird der Nachzahlungsbetrag für 2026 gleichmäßig auf die Fälligkeiten 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 verteilt.