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Die Stadt Lippstadt hat die Esbecker Straße zwischen der Steinstraße und der Lüningstraße als Fahrradstraße ausgewiesen.
Die entsprechende Beschilderung und Markierungen wurde in den vergangenen Tagen eingerichtet.
Einen politischen Beschluss umgesetzt
Grundlage dafür ist ein Beschluss des Umwelt-, Bau- und Mobilitätsausschusses vom Mai 2025.
Eine Baustelle verhinderte die Markierung
Die Umsetzung konnte jedoch erst jetzt erfolgen, da der betroffene Straßenabschnitt aufgrund der Baustelle für ein Mehrfamilienhaus zunächst nicht entsprechend umgestaltet werden konnte.
Bestehende Fahrradstraße verlängert
Mit der Erweiterung wird die bereits bestehende Fahrradstraße auf dem Straßenzug Esbecker Straße/Salzkottener Straße verlängert.
Durchgehende Strecke vom „Mondschein“ zur Steinstraße
Sie reicht nun durchgehend von der Einmündung „Am Mondschein“ bis zur Steinstraße und schafft damit eine längere, zusammenhängende Verbindung für den Radverkehr.
Radfahrende dürfen nebeneinander fahren
Eine Fahrradstraße ist in erster Linie für den Radverkehr vorgesehen.
Radfahrende dürfen hier auch nebeneinander fahren.
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Kraftfahrzeuge dürfen die Fahrradstraße nur nutzen, wenn dies durch Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt ist.
Auf der Esbecker Straße ist dies ausschließlich für den Anliegerverkehr der Fall.
Radfahrer dürfen nicht behindert und gefährdet werden
Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen und gegebenenfalls langsamer fahren, damit Radfahrende weder behindert noch gefährdet werden.
Beim Überholvorgang an den Mindestabstand denken
Das Überholen von Fahrrädern ist nur zulässig, wenn dabei der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden kann.
„Dooring-Unfälle“ sollen vermieden werden
Zusätzlich wurden entlang der Parkbuchten auf der südlichen Straßenseite sogenannte Sicherheitstrennstreifen markiert.
Sie schaffen einen ausreichenden Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen und dem Radverkehr und sollen dazu beitragen, sogenannte „Dooring-Unfälle“ zu vermeiden.
Die neuen Sicherheitstrennstreifen schaffen Abstand
Dabei handelt es sich um Unfälle, die entstehen können, wenn sich eine Autotür unerwartet öffnet und Radfahrende dadurch stürzen oder verletzt werden.
Vorfahrt für die Fahrradstraße
Neu geregelt wurde außerdem die Vorfahrt im Einmündungsbereich Esbecker Straße/Lüningstraße: Dort hat künftig die Fahrradstraße Vorrang gegenüber dem Verkehr aus der Lüningstraße.

Auch der Abschnitt zwischen Steinstraße und Lüningstraße ist nun Fahrradstraße.