In diesem Artikel
Lippstadt entwickelt sein Einzelhandelskonzept weiter: Der Entwurf zur Fortschreibung des bestehenden Einzelhandelskonzepts aus dem Jahr 2016 wird noch bis einschließlich Freitag, 23. Oktober 2026, öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf ist bis 23. Oktober 2026 einsehbar
So lange haben die Bürger noch die Möglichkeit, sich über die Inhalte und Ziele der Fortschreibung zu informieren und Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben.
Das Einzelhandelskonzept bildet eine wichtige Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels in Lippstadt.
Rahmenbedingungen haben sich verändert
Seit der Aufstellung des bisherigen Konzepts im Jahr 2016 haben sich die Rahmenbedingungen des Einzelhandels deutlich verändert.
Gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen sowie städtebauliche und rechtliche Anforderungen machen eine Aktualisierung erforderlich.
Weiterhin eine rechtssichere Grundlage schaffen
Mit der Fortschreibung soll weiterhin eine verlässliche und rechtssichere Grundlage für die Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben geschaffen werden.
Der Fokus liegt auf der Lippstädter Innenstadt
Gleichzeitig soll aufgezeigt werden, wie Handelsnutzungen innerhalb des Stadtgebiets sinnvoll gesteuert und geeignete Standorte für die weitere Entwicklung des Einzelhandels gesichert werden können.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Innenstadt.
Die Versorgungsfunktion der City stärken
Als städtebauliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mitte soll das Hauptzentrum Innenstadt auch im Zuge des aktuellen Strukturwandels in seiner Versorgungsfunktion gesichert und gestärkt werden.
Ziel ist eine ausgewogene Einzelhandelsentwicklung
Zugleich soll die mittelzentrale Versorgungsfunktion Lippstadts insgesamt weiterentwickelt und eine ausgewogene Einzelhandelsentwicklung auch außerhalb der Innenstadt ermöglicht werden.
Die Unterlagen sind online abrufbar
Während der öffentlichen Auslegung können sich Interessierte über den Entwurf des Einzelhandelskonzepts informieren.
Die Unterlagen sind online auf http://www.lippstadt.de in der Suche unter „Bauleitpläne in Beteiligung“ abrufbar.
Die Pläne liegen auch im Stadthaus aus
Darüber hinaus liegt der Entwurf während der Dienstzeiten bei der Stadt Lippstadt, Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz, Ostwall 1, 59555 Lippstadt, öffentlich zur Einsicht aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden.
Stellungnahmen müssen schriftlich abgegeben werden
Diese können schriftlich an die Stadt Lippstadt, Fachdienst Stadtplanung und Umweltschutz, Ostwall 1, 59555 Lippstadt, oder per E-Mail an kerstin.koehne@lippstadt.de gerichtet werden.
Auch über die genannte Internetseite besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.