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Erinnerung für Sportvereine: Noch bis zum 31. Mai 2026 können Anträge auf Zuschüsse zur Förderung der Übungsarbeit im Bereich der Jugendarbeit gestellt werden.
Geld für den Kinder- und Jugendbereich
Die Förderung richtet sich an Vereine, die im Kinder- und Jugendbereich aktive Übungsleiterinnen und Übungsleiter einsetzen.
Grundlage sind die geleisteten Übungsstunden
Die Stadt fördert die Arbeit der Übungsleiter im Jugendbereich der Vereine, wenn für diese Übungsarbeit auch vom Landessportbund NRW ein Zuschuss gewährt worden ist.
Grundlage der Förderung sind die im Vorjahr geleisteten Übungsstunden.
Der Antrag kann online abgerufen werden
Daher ist dem Antrag ein Nachweis des Landessportbundes NRW aus dem Jahr 2025 beizulegen.
Der Antrag ist online abrufbar unter: http://www.lippstadt.de/sportfoerderung
Die Frist endet am 31. Mai 2026
Die Stadt Lippstadt bittet alle antragsberechtigten Sportvereine, die Frist vom 31. Mai 2026 einzuhalten und bei Fragen Kontakt mit der Koordinierungsstelle Sport unter (0 29 41) 980 280 aufzunehmen.